Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026
Zalana Mentaltraining
Alexander Zalana
Am Steinbach 35, 84544 Aschau a. Inn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Alexander Zalana, Zalana Mentaltraining, Am Steinbach 35, 84544 Aschau a. Inn (nachfolgend „Anbieter“), gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Klient“ oder „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B und B2C). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Klienten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand und Abgrenzung zur Heilkunde
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Mentaltraining zur Wiederherstellung und Steigerung der Leistungsfähigkeit (nachfolgend „Mentaltraining“ oder „Leistung“) durch den Anbieter. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Individuelles Mentaltraining (Einzelcoaching) im Rahmen der Technik für Mentale Transformation (TMT)
- Gruppencoaching und Workshops
- Strategische Beratung zur mentalen Leistungsoptimierung
- Begleitende digitale Ressourcen und Materialien
Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag. Es handelt sich um ein High-Ticket-Dienstleistungsangebot im Bereich Coaching und Persönlichkeitsentwicklung, das sich sowohl an Privatpersonen (B2C) als auch an Unternehmen und deren Führungskräfte (B2B) richtet.
(2) Klare Abgrenzung zur Heilkunde: Das angebotene Mentaltraining, einschließlich der propriätären Technik für Mentale Transformation (TMT), ist keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie, keine medizinische Behandlung und keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) oder des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG).
Der Anbieter ist:
- kein Arzt im Sinne der Bundesärzteordnung (BÄO)
- kein Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut im Sinne des PsychThG
- kein Heilpraktiker im Sinne des HeilprG
- kein Heilpraktiker für Psychotherapie (sog. Kleiner Heilpraktiker)
Der Anbieter stellt keine Diagnosen, gibt keine Heilversprechen ab und behandelt keine psychischen oder physischen Erkrankungen. Das Mentaltraining und die TMT-Methode dienen ausschließlich der persönlichen Weiterentwicklung, der Leistungssteigerung und der mentalen Stärkung im Sinne von Coaching und Persönlichkeitsentwicklung. Sie ersetzen nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychotherapeuten, Psychiater oder Heilpraktiker.
(3) Der Klient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich bei Vorliegen oder Verdacht einer psychischen oder physischen Erkrankung an einen entsprechend qualifizierten und zugelassenen Behandler (Arzt, Psychotherapeut, Psychiater, Heilpraktiker) wenden muss. Der Anbieter ist nicht befugt und nicht qualifiziert, Heilkunde im Sinne des HeilprG auszuüben. Die Inanspruchnahme des Mentaltrainings erfolgt eigenverantwortlich.
(4) Der Anbieter schuldet eine fachlich fundierte Durchführung des Mentaltrainings nach den Grundsätzen der angewandten Mentaltrainingsmethoden, insbesondere der TMT-Methode. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet (Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB). Die Erreichung individueller Ziele hängt wesentlich von der aktiven Mitwirkung und dem Engagement des Klienten ab.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Klient gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er:
- a) das vom Anbieter bereitgestellte Auftragsformular oder Vertragsformular (analog oder digital) ausfüllt und absendet, oder
- b) ein individuelles Angebot des Anbieters schriftlich, per E-Mail oder in Textform annimmt, oder
- c) die Buchung über ein vom Anbieter bereitgestelltes Buchungs- oder Zahlungssystem abschließt.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Anbieter (schriftlich, per E-Mail oder in Textform) oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Klient eine Heilbehandlung benötigt, die über den Leistungsumfang des Mentaltrainings hinausgeht.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Art, Umfang, Dauer und Ablauf der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem individuellen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess.
(2) Die Durchführung des Mentaltrainings erfolgt in der Regel als:
- Präsenzsitzungen am Standort des Anbieters oder an einem vereinbarten Ort
- Online-Sitzungen über eine sichere, verschlüsselte Videokonferenzlösung
- Kombination aus Präsenz- und Online-Sitzungen (hybrides Format)
(3) Termine werden einvernehmlich zwischen dem Anbieter und dem Klienten vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten.
(4) Sofern der Klient einer Aufzeichnung und Transkription der Sitzung gem. der Datenschutzerklärung des Anbieters zustimmt, erfolgt diese unter Einhaltung der dort beschriebenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Klienten
(1) Der Erfolg des Mentaltrainings hängt maßgeblich von der aktiven und eigenverantwortlichen Mitwirkung des Klienten ab. Der Klient erkennt an, dass das Mentaltraining eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erfordert und der Anbieter lediglich als Impulsgeber, Begleiter und Methodenvermittler fungiert.
(2) Der Klient ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Angaben zu bestehenden oder früheren psychischen oder physischen Erkrankungen, soweit diese für die Durchführung des Mentaltrainings relevant sind.
(3) Der Klient verpflichtet sich, aktiv und eigenverantwortlich am Mentaltraining mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere:
- die pünktliche und regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Sitzungen
- die gewissenhafte Umsetzung der im Rahmen des Trainings vereinbarten Maßnahmen, Übungen und Techniken (insbesondere der TMT-Techniken) zwischen den Sitzungen
- die zeitnahe Mitteilung von Umständen, die die Leistungserbringung beeinflussen können
- die Bereitschaft, sich auf den Prozess des Mentaltrainings einzulassen und persönliche Verantwortung für die eigene Entwicklung zu übernehmen
(4) Der Klient verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn während des Mentaltrainings Symptome auftreten, die auf eine psychische oder physische Erkrankung hindeuten. In diesem Fall kann der Anbieter die Leistung unterbrechen und dem Klienten die Konsultation eines geeigneten Behandlers empfehlen.
(5) Unterlässt der Klient seine Mitwirkung oder teilt er relevante Umstände nicht oder nicht rechtzeitig mit, kann der Anbieter nicht für hieraus resultierende Beeinträchtigungen der Leistungsqualität oder das Ausbleiben von Ergebnissen verantwortlich gemacht werden. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Schadensersatz wegen mangelnder Ergebnisse ist ausgeschlossen, soweit diese auf fehlende Mitwirkung des Klienten zurückzuführen sind.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem individuellen Vertrag oder der Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit nicht anders angegeben, sind die Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Für Verbraucher (B2C) werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer als Bruttopreise ausgewiesen. Für Unternehmer (B2B) werden die Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht individuell anders vereinbart, wie folgt fällig:
- Gesamtbetrag bei Programmbuchung: Der vollständige Programmbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und vor Beginn der ersten Sitzung zur Zahlung fällig.
- Ratenzahlung: Sofern eine Ratenzahlung individuell vereinbart wurde, sind die Raten zu den im Vertrag festgelegten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung steht unter dem Vorbehalt der Bonität des Klienten. Bei Zahlungsverzug einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig (Verfallsklausel).
(4) Die Zahlung erfolgt über die Zahlungsinfrastruktur von Revolut Business. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind: Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift (sofern angeboten). Die technische Zahlungsabwicklung über Revolut erfolgt TLS-verschlüsselt mit mTLS-Authentifizierung.
(5) Bei Zahlungsverzug des Klienten ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Klient nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Klienten besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
Für Verbraucher (B2C):
(1) Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB zu. Über das Widerrufsrecht wird der Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
(2) Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist: Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen und vor Beginn der ersten Sitzung ist eine Stornierung gegen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags möglich, sofern die Stornierung mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Programms in Textform erfolgt.
(3) Stornierung weniger als 14 Tage vor Beginn: Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Programms, jedoch vor Durchführung der ersten Sitzung, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
(4) Stornierung nach Beginn des Programms: Nach Durchführung der ersten Sitzung ist eine Stornierung mit Rückerstattung ausgeschlossen. Der vollständige Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt bestehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Klient an den weiteren Sitzungen teilnimmt oder nicht.
Für Unternehmer (B2B):
(5) Ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB besteht für Unternehmer nicht.
(6) Eine Stornierung ist vor Beginn der ersten Sitzung gegen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags möglich, sofern die Stornierung schriftlich oder in Textform mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Programms erfolgt. Bei späterer Stornierung vor der ersten Sitzung beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
(7) Nach Durchführung der ersten Sitzung ist eine Stornierung mit Rückerstattung ausgeschlossen. Der vollständige Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt bestehen.
Für alle Klienten:
(8) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- a) der Klient trotz Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten gem. § 5 nicht nachkommt,
- b) der Klient gegen die Vertraulichkeitsregelungen gem. § 9 verstößt,
- c) der Klient mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist,
- d) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Klient eine Heilbehandlung benötigt, die außerhalb des Leistungsumfangs des Mentaltrainings liegt.
(9) Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Klienten zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in voller Höhe bestehen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
(10) Stornierungen und Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 8 Terminverschiebung und Nichterscheinen
(1) Die Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich. Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen.
(2) Bei einer Verschiebung, die weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgt, sowie bei Nichterscheinen (No-Show) des Klienten ohne vorherige Absage, gilt die Sitzung als durchgeführt. Die vereinbarte Vergütung für diese Sitzung wird in voller Höhe fällig.
(3) Der Anbieter wird sich in zumutbarem Umfang bemühen, einen Ersatztermin anzubieten.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Mentaltrainings bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Klienten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Klient hat hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt oder eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
(2) Der Klient verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Mentaltrainings zur Verfügung gestellten Materialien, Methoden, Konzepte und Unterlagen des Anbieters vertraulich zu behandeln. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(4) Die Pflicht zur Vertraulichkeit entfällt, soweit:
- a) die betreffenden Informationen öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht,
- b) die Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist,
- c) die Informationen dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- c) soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten Trainingserfolgs. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für wirtschaftliche, berufliche oder persönliche Entscheidungen, die der Klient auf Grundlage des Mentaltrainings trifft.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Klient das Mentaltraining als Ersatz für eine medizinisch oder psychotherapeutisch notwendige Behandlung in Anspruch nimmt. Die Hinweise gem. § 2 Abs. 2 und 3 dieser AGB sind ausdrücklich Vertragsbestandteil.
(7) Die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre.
§ 11 Geistiges Eigentum und Urheberrecht
(1) Sämtliche vom Anbieter im Rahmen des Mentaltrainings erstellten oder zur Verfügung gestellten Materialien (Unterlagen, Arbeitsblätter, Präsentationen, Audio- und Videoinhalte, digitale Ressourcen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Anbieters.
(2) Die Technik für Mentale Transformation (TMT) ist eine propriätäre Methode des Anbieters. Konzept, Struktur, Bezeichnung, Ablauf und sämtliche mit der TMT verbundenen Materialien unterliegen dem Urheberrecht und gegebenenfalls dem Markenrecht des Anbieters. Die Bezeichnung „TMT“ bzw. „Technik für Mentale Transformation“ darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht verwendet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
(3) Der Klient erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Materialien, beschränkt auf den persönlichen Gebrauch im Rahmen des vereinbarten Mentaltrainings. Die erlernte Anwendung der TMT-Techniken für den persönlichen Gebrauch bleibt hiervon unberührt.
(4) Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung der Materialien über den vorgenannten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Insbesondere ist es dem Klienten untersagt, die TMT-Methode oder Teile davon gewerblich zu nutzen, zu lehren oder an Dritte weiterzugeben.
(5) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, Unterlassung zu verlangen und Schadensersatz geltend zu machen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, den Rechten der betroffenen Person und den technischen und organisatorischen Maßnahmen sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.
(2) Soweit im Rahmen des Mentaltrainings besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden (insbesondere bei Audio-Aufzeichnungen und Transkriptionen von Sitzungen), erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Klienten gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
(3) Der Klient bestätigt, die Datenschutzerklärung des Anbieters zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Gerichtsstand: Sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Traunstein. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Klienten zu klagen.
(3) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(5) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(6) Abtretung: Der Klient ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Stand: 22. März 2026
Alexander Zalana
Zalana Mentaltraining
Am Steinbach 35, 84544 Aschau a. Inn
E-Mail: info@zalana-mentaltraining.de
Telefon: 0 86 38 / 2 09 94 14
USt-IdNr.: 141/292/10169